Betriebsratswahl: Aufgaben des Wahlvorstands nach Erlass des Wahlausschreibens bis zur Stimmabgabe (reguläres Wahlverfahren)
Nachdem der Wahlvorstand das Wahlausschreiben erlassen und die Betriebsratswahl somit eingeleitet hat, obliegen ihm von diesem Zeitpunkt an bis zur Stimmabgabe, weitere umfangreiche Aufgaben, die zu erledigen sind.
Dabei handelt es sich insbesondere um die Folgenden Tätigkeiten:
- Organisation der erforderlichen Wahlutensilien und Einrichtungen
- Prüfung von Einsprüchen gegen die Wählerliste
- Berichtigung der Wählerliste
- Prüfung der Vorschlagslisten
- Berichtigung und ggf. Neuerlass des Wahlausschreibens
- Anfertigung der Stimmzettel und Wahlumschläge
- Vorbereitung der schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl)

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von Rechtsanwalt Pascal Manthey
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Wer schreibt das hier?

Pascal Manthey
Herr Manthey ist Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. Er schult regelmäßig Wahlvorstände in der Vorbereitung und Durchführung rechtssicherer Betriebsratswahlen.
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