Muster für ein Schreiben, mit dem der Betriebsrat seine Zustimmung zu der Einstellung eines Leiharbeitnehmers verweigert, weil der Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht nur „vorübergehend“ im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG erfolgt.
Absender: Betriebsrat
Empfänger: Arbeitgeber
Stichworte: Einstellung, Leiharbeitnehmer, Zustimmungsverweigerung
Paragraphen: § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG
Der Betriebsrat der Firma …
An die
Geschäftsleitung
Ort, Datum
Beabsichtigte Einstellung des Leiharbeitnehmers Herrn …
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat sich in seiner Sitzung am … mit der von Ihnen beabsichtigten Einstellung des Leiharbeitnehmers Herrn … befasst. Der Betriebsrat hat beschlossen, seine Zustimmung zu dieser Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.
Der Betriebsrat verweigert seine Zustimmung aus den folgenden Gründen:
Sie haben den Betriebsrat darüber unterrichtet, dass Herr … als Leiharbeitnehmer eingestellt wird. Sie haben aber keine bzw. nur unpräzise Angaben über die Einsatzdauer dieses Leiharbeitnehmrs gemacht. Der Betriebsrat muss deshalb davon ausgehen, dass der Einsatz nicht nur vorübergehend erfolgen soll. Damit liegt aber ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG vor. Diese Vorschrift verbietet den nicht nur vorübergehenden Einsatz von Leiharbeitnehmern.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG ein Gesetz im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG dar. Der Betriebsrat kann deshalb seine Zustimmung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigern, wenn ein Leiharbeitnehmer nicht nur vorübergehend eingesetzt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
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(Betriebsratsvorsitzende/r)