Räume und Arbeitsmittel für den Betriebsrat

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Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Räume und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen, sie dürfen nicht auf die Arbeitnehmer umgelegt werden. Aber was genau an Räumen und Arbeitsmitteln kann ein Betriebsrat vom Arbeitgeber eigentlich verlangen? Und wie muss der Betriebsrat vorgehen, um diese Dinge vom Arbeitgeber zu bekommen?

Räume

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat die für eine ordnungsgemäße Betriebsratstätigkeit erforderlichen Räume zur Verfügung zu stellen.

Dazu gehört vor allem ein Raum, in dem der Betriebsrat die Betriebsratssitzungen durchführen kann. Dieser Raum muss ausreichend groß sein, damit alle Betriebsratsmitglieder dort Platz finden und die Betriebsratssitzung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Außerdem braucht der Betriebsrat aber auch einen oder unter Umständen sogar mehrere Räume, in denen die Betriebsratsmitglieder ihre sonstigen Betriebsratsaufgaben erledigen können wie z. B.

  • Unterlagen durchlesen,
  • Sitzungen vorbereiten,
  • Entwürfe ausarbeiten,
  • Besprechungen durchführen usw.

In den vom Arbeitgeber überlassenen Räumen hat der Betriebsrat das Hausrecht. Der Arbeitgeber und auch sonstige Personen dürfen diese Räume nicht gegen den Willen des Betriebsrats öffnen oder betreten.

Betriebsratsbüro

In der Regel muss ein Arbeitgeber dem Betriebsrat einen eigenen Raum zur Verfügung stellen, den der Betriebsrat dauerhaft als Betriebsratsbüro nutzen kann.

Dabei muss es sich um einen abschließbaren Raum handeln, für den nur der Betriebsrat die Schlüssel hat, damit keine unbefugten Personen Zutritt haben.

Das Betriebsratsbüro muss ausreichend groß und in betriebsüblicher Weise mit entsprechenden Büromöbeln ausgestattet sein, also insbesondere mit

  • einem ausreichend großen Tisch,
  • mit einer ausreichenden Anzahl an Stühlen und
  • mit Regalen und Schränken.

Technische Geräte

Zu den Arbeitsmitteln, auf die jeder Betriebsrat einen Anspruch hat, zählen zunächst einmal sämtliche technischen Geräte, mit denen ein Büroarbeitsplatz normalerweise ausgestattet ist.

Dazu gehört zumindest

  • ein PC mit Internetzugang und Drucker sowie
  • ein Telefon.

Darüber hinaus kann ein Betriebsrat aber unter Umständen auch noch weitere technische Geräte vom Arbeitgeber verlangen wie z.B.

  • Notebooks und
  • Smartphones

für die Betriebsratsmitglieder.

Büromaterial

Außerdem muss der Arbeitgeber den Betriebsrat mit den nötigen Büromaterialien versorgen, die der Betriebsrat für seine Betriebsratsarbeit braucht.

Dazu gehören z.B.

  • Schreibpapier und Stifte,
  • Textmarker,
  • Druckerpapier,
  • Briefumschläge,
  • Schnellhefter,
  • Ordner,
  • Büroklammern, Tacker, Locher usw.

Fachliteratur

Des Weiteren hat der Betriebsrat einen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber die Fachliteratur zur Verfügung gestellt zu bekommen, die er für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit benötigt. Dazu gehören insbesondere Bücher zum Arbeitsrecht und zum Betriebsverfassungsrecht.

Das wichtigste Buch, das ein Betriebsrat meiner Meinung nach braucht, ist ein Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz. Ein Kommentar zu einem Gesetz ist ein meistens sehr dickes Buch, in dem die einzelnen Paragraphen eines Gesetzes näher erläutert werden. Der wohl bekannteste und am weitesten verbreitete Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz ist der „Fitting“. Der “Fitting” darf meiner Meinung nach in keinem Betriebsratsbüro fehlen.

Zusätzlich zu dem Anspruch auf Bücher zum Thema Arbeitsrecht hat der Betriebsrat auch Anspruch auf eine regelmäßig erscheinende arbeitsrechtliche Fachzeitschrift. Eine für Betriebsratsmitglieder sehr gut geeignete Fachzeitschrift ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ aus dem BUND-Verlag.

Wie kommt der Betriebsrat an die nötigen Arbeitsmittel?

Wie kommt der Betriebsrat jetzt an die benötigten Arbeitsmittel, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat diese nicht schon unaufgefordert von sich aus zur Verfügung stellt?

Hier muss der Betriebsrat unbedingt beachten, dass er sich die benötigten Arbeitsmittel nicht einfach selbst kaufen darf, um dann anschließend vom Arbeitgeber die Erstattung des Kaufpreises zu verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Betriebsrat am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben will.

Wenn der Betriebsrat ein bestimmtes Arbeitsmittel haben will, dann muss er sich an den Arbeitgeber wenden und den Arbeitgeber auffordern, das Arbeitsmittel für den Betriebsrat anzuschaffen.

Ein Muster für ein entsprechendes Aufforderungsschreiben findet Ihr hier.

Video: Räume und Arbeitsmittel für den BETRIEBSRAT // Betriebsrats-Büro, PC, Büromaterial, Fachliteratur

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Autor: Dr. jur Henning Kluge

Dr. Henning Kluge ist Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

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