Wann muss der Betriebsrat vorzeitig neu gewählt werden?

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Ein Betriebsrat bleibt normalerweise für 4 Jahre im Amt. Alle vier Jahre werden die Betriebsräte in ganz Deutschland neu gewählt. Das nächste Mal wieder im Jahr 2022, anschließend im Jahr 2026 usw.

Es gibt aber Situationen, in denen der Betriebsrat schon vorher zwingend neu gewählt werden muss.

Normalerweise wird der Betriebsrat alle vier Jahre neu gewählt, und zwar immer im Jahr der Fußball-Weltmeisterschaft, im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Mai.

In bestimmten Situationen muss ein Betriebsrat aber schon vor diesen regelmäßigen Wahlterminen vorzeitig neu gewählt werden, und zwar

  • wenn sich die Mitarbeiterzahl stark geändert hat,
  • wenn der Betriebsrat nicht mehr die erforderliche Anzahl an Betriebsratsmitgliedern hat,
  • wenn der Betriebsrat zurückgetreten ist,
  • wenn die Betriebsratswahl erfolgreich angefochten worden ist und
  • wenn der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst worden ist.

Änderung der Arbeitnehmerzahl

Der Betriebsrat muss zunächst einmal dann neu gewählt werden, wenn sich die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer seit der letzten Betriebsratswahl stark geändert hat.

Voraussetzung für eine vorzeitige Neuwahl wegen der Änderung der Mitarbeiterzahl ist aber,

  • Erstens, dass die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer um mindestens 50% gestiegen oder gesunken ist – mindestens allerdings um die Zahl von 50 Arbeitnehmern
  • und zweitens, dass diese Änderung der Mitarbeiterzahl in den ersten zwei Jahren seit der letzten Betriebsratswahl eingetreten ist.

Wenn die Mitarbeiterzahl um weniger als 50% oder um weniger als 50 Arbeitnehmer gestiegen oder gesunken ist, oder wenn diese Schwellenwerte zwar überschritten werden, aber erst nachdem bereits zwei Jahre seit der letzten Wahl verstrichen sind, dann kommt es nicht zu einer vorzeitigen Neuwahl.

Nicht mehr genug Betriebsratsmitglieder

Der Betriebsrat muss auch dann vorzeitig neu gewählt werden, wenn es nicht mehr genug Betriebsratsmitglieder gibt, weil ein Betriebsratsmitglied oder auch mehrere Betriebsratsmitgliedern aus ihrem Amt ausgeschieden sind.

Beispiel

Nehmen wir an, ein Betriebsrat besteht aus 9 Betriebsratsmitgliedern und es gibt nur 1 Ersatzmitglied. Jetzt liegen 2 Betriebsratsmitglieder ihr Amt nach einem Streit mit dem Betriebsratsvorsitzenden nieder. Damit besteht der Betriebsrat erst einmal nur noch aus 7 Betriebsratsmitgliedern und nach dem Nachrücken des Ersatzmitglieds aus 8 Betriebsratsmitgliedern. Erforderlich wären aber eigentlich 9 Betriebsratsmitglieder. Der Betriebsrat muss deshalb neu gewählt werden.

Rücktritt des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann jederzeit als Gremium zurücktreten. Ein besonderer Grund ist dafür nicht erforderlich, nur ein Betriebsratsbeschluss, der mit absoluter Mehrheit gefasst werden muss.

Wenn der Betriebsrat seinen Rücktritt beschlossen hat, dann muss der Betriebsrat anschließend neu gewählt werden.

Anfechtung der Betriebsratswahl

Eine vorzeitige Neuwahl des Betriebsrats ist auch dann erforderlich, wenn die Betriebsratswahl, mit der der amtierende Betriebsrat gewählt worden ist, von einem Gericht rechtskräftig für unwirksam erklärt worden ist.

Zu einem solchen Fall kommt es aber eher selten, weil hier zunächst einmal ein Arbeitsgerichtsverfahren durchgeführt wird und wenn für den Betriebsrat absehbar ist, dass die Betriebsratswahl vom Gericht für unwirksam erklärt werden wird, der Betriebsrat vor Eintritt der Rechtskraft der entsprechenden gerichtlichen Entscheidung seinen eigenen Rücktritt beschließt, um der Auflösung durch das Gericht zuvorzukommen.

Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung

Der letzte Fall, in dem ein Betriebsrat vorzeitig neu gewählt werden muss, tritt ein, wenn der Betriebsrat von einem Gericht wegen einer groben Pflichtverletzung rechtskräftig aufgelöst worden ist.

Auch diesen Fall gibt es aber sehr selten. Das liegt zunächst einmal daran, dass ein Betriebsrat kaum jemals eine wirklich grobe Pflichtverletzung begeht, die tatsächlich die Auflösung des Gremiums rechtfertigt. Hinzu kommt, dass selbst wenn ein Betriebsrat eine solche grobe Pflichtverletzung begangen haben sollte, erst einmal jemand beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats beantragen müsste, damit es zu einem entsprechenden Gerichtsverfahren kommt.

Welche Folgen haben die Situationen, die eine Neuwahl erforderlich machen, für den Betriebsrat?

Wenn der Betriebsrat

  • wegen der Änderung der Mitarbeiterzahl
  • wegen des Ausscheidens von Betriebsratsmitgliedern oder
  • wegen eines Rücktritts des Gremiums

neu gewählt werden muss, dann bleibt der amtierende Betriebsrat zunächst einmal weiterhin mit allen Rechten und Pflichten und Aufgaben und Befugnissen im Amt. Er ist allerdings dazu verpflichtet, einen Wahlvorstand zu stellen, der die Neuwahl des Betriebsrats vorbereitet und durchführt.

In den Fällen der erfolgreichen Wahlanfechtung und der Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung endet mit dem Eintritt der Rechtskraft der entsprechenden gerichtlichen Entscheidung die Amtszeit des Betriebsrats sofort, der Betriebsrat hört dann sofort auf zu existieren.

Im Fall der Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung setzt das Gericht den Wahlvorstand für die Neuwahl ein. Im Falle der erfolgreichen Wahlanfechtung ist unter Juristen umstritten, welche Möglichkeiten es für die Bestellung des Wahlvorstands für die Neuwahl gibt.

Video: „BETRIEBSRAT: VORZEITIGE NEUWAHL – Wann muss der Betriebsrat vorzeitig neu gewählt werden?“

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Autor: Dr. jur Henning Kluge

Dr. Henning Kluge ist Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

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