Lieber Strandmöve, da das Thema 2 mal, in verschiedenen Stellen erscheint, zitiere ich mich, auch hier, selbst:
"Wenn du beweisen kannst (Rechnung o. Sonstiges), dass du sie mitgebracht hast, dann wird er von dir noch die Reparaturkosten wollen. Meiner Meinung nach musst du sie dann erstatten...