Guten morgen,
es stehen einige Änderungen in unserem Unternehmen an. Heißt, der Zusammenschluss mit anderen.
Wir stellen uns jetzt die Frage, ob ein Gesamtbetirebsrat zu bilden ist. Meiner Meinung nach, ja (§47 Abs 1 BetrVG).
Wir sind ein Gremium von 9 Mitgliedern, bei einem der anderen...