Hallo, ich bins schon wieder.
ich bin seit mehr als 5 Jahren BRV. in der Vergangenheit haben wir immer die Anwesenheitsliste wie folgt geführt:
Name Unterschrift anwesend zu TOP Verhinderungsgrund
Wobei der Name von mir vorgegeben war, ich kenne ja meine Gremiumsmitglieder, also habe ich ein Word Dokument gemacht, in dem der Name schon drin steht (auch die Namen der Ersatzmitglieder).
Jetzt kam ein neues Mitglied frisch vom Lehrgang und meint das wäre falsch. Es wäre nicht nur die eigenhändige Unterschrift notwendig, sondern der Name müsste auch noch mit der Hand geschrieben sein. Ich bin der Meinung, das ganze wird erst durch die Unterschrift zum Dokument, denn als Namen kann ich alles mögliche reinschreiben. Und wieder gibt es hier eine Grundsatzdiskussion. In meinem Handbuch steht, die eigenhändige Unterschrift ist ausreichend. Außerdem vereinfacht sie das Verfahren, man muss sich ja das leben nicht unnötig schwer machen. Was gilt denn nun?
Danke für Eure Antworten
Gruß
sittingbull
ich bin seit mehr als 5 Jahren BRV. in der Vergangenheit haben wir immer die Anwesenheitsliste wie folgt geführt:
Name Unterschrift anwesend zu TOP Verhinderungsgrund
Wobei der Name von mir vorgegeben war, ich kenne ja meine Gremiumsmitglieder, also habe ich ein Word Dokument gemacht, in dem der Name schon drin steht (auch die Namen der Ersatzmitglieder).
Jetzt kam ein neues Mitglied frisch vom Lehrgang und meint das wäre falsch. Es wäre nicht nur die eigenhändige Unterschrift notwendig, sondern der Name müsste auch noch mit der Hand geschrieben sein. Ich bin der Meinung, das ganze wird erst durch die Unterschrift zum Dokument, denn als Namen kann ich alles mögliche reinschreiben. Und wieder gibt es hier eine Grundsatzdiskussion. In meinem Handbuch steht, die eigenhändige Unterschrift ist ausreichend. Außerdem vereinfacht sie das Verfahren, man muss sich ja das leben nicht unnötig schwer machen. Was gilt denn nun?
Danke für Eure Antworten
Gruß
sittingbull