Aufgrund der aktuellen Personalengpässe in unserem Klinikum werden seit Dezember Bundeswehrsoldaten beschäftigt. Sie sind in den betrieblichen Ablauf integriert, werden im Dienstplan in den Arbeitsbereichen mit eingeplant und unterliegen der Weisungsbefugnis der Vorgesetzten. Somit liegt doch eine Einstellung vor ,die der MB des BR vor. Unser AG ist der Meinung, dass hier keine MB nach BetrVG vorliegt und er uns aufgrund der DSVGO keine Information mitteilen muss. Wir bitten um eure Hilfe .