Hallo zusammen,
wir sind ein 3er Gremium und haben demnächst die Situation, dass unser BRV aus der Firma ausscheidet.
Wenn der BRV z.B. am 31.07.20 ausscheidet, rückt ja das Ersatzmitglied nach.
Ist das so richtig, dass die Wahl des neuen BRV erst am 01.08.20 stattfinden kann und darf?
Im Netz habe ich auch folgende Aussagen gefunden, den ich nicht ganz traue:
- Der Stell. BRV rückt auf die Stelle nach
- Die Neuwahl muss nach dem Eingang der Kündigung (4 Wochen Kündigsfrist) stattfinden und der alte BRV kann noch mitwählen
Danke & Grüße
wir sind ein 3er Gremium und haben demnächst die Situation, dass unser BRV aus der Firma ausscheidet.
Wenn der BRV z.B. am 31.07.20 ausscheidet, rückt ja das Ersatzmitglied nach.
Ist das so richtig, dass die Wahl des neuen BRV erst am 01.08.20 stattfinden kann und darf?
Im Netz habe ich auch folgende Aussagen gefunden, den ich nicht ganz traue:
- Der Stell. BRV rückt auf die Stelle nach
- Die Neuwahl muss nach dem Eingang der Kündigung (4 Wochen Kündigsfrist) stattfinden und der alte BRV kann noch mitwählen
Danke & Grüße