Hallo,
also vom Grundsatz her gilt, dass Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit erledigt werden soll. Nur, wenn das aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich ist, soll Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen. Ggf. müssen auch arbeitszeitgesetzliche Regelungen beachtet werden.