Bei uns im Hause, übernimmt der Betriebsrat die Durchführung von 4 sog. Retourenverkäufen für die MitarbeiterInnen seit vielen Jahrzehnten. Hierbei geht es um den zusätzlichen Verkauf an Samstagen, von nicht mehr in unseren Filialen verkaufsfähigen Artikeln, die aber noch in Ordnung sind, halt nur Verpackung etc. beschädigt ist, zu günstigen Konditionen.
Bei diesem Sonderverkauf geben uns die Kunden ( Mitarbeiter die zum Einkaufen kommen ) Trinkgeld. Jetzt hat der AG die Revision eingeschaltet um sich zum Thema "Trinkgeld" schlau zu machen. Darf er das? Hat er einen Rechtsanspruch darauf? In dem § 107 Abs. 3 Satz 2 der Gewerbeordnung und in einigen Urteilen dazu finde ich zwar, dass das Trinkgeld den Arbeitnehmern gehört, der Arbeitgeber keinen Rechtsanspruch darauf hat, aber nichts, ob er sich nun einmischen darf.
Die Verteilung des Trinkgeldes ist selbstverständlich gerecht.
Bei diesem Sonderverkauf geben uns die Kunden ( Mitarbeiter die zum Einkaufen kommen ) Trinkgeld. Jetzt hat der AG die Revision eingeschaltet um sich zum Thema "Trinkgeld" schlau zu machen. Darf er das? Hat er einen Rechtsanspruch darauf? In dem § 107 Abs. 3 Satz 2 der Gewerbeordnung und in einigen Urteilen dazu finde ich zwar, dass das Trinkgeld den Arbeitnehmern gehört, der Arbeitgeber keinen Rechtsanspruch darauf hat, aber nichts, ob er sich nun einmischen darf.
Die Verteilung des Trinkgeldes ist selbstverständlich gerecht.