Hallo zusammen,
welches sind die Kriterien, damit man die Anzahl von 3 auf 5 Wahlvorstandsmitglieder erhöhen kann?
Unser Betrieb hat aktuell über 101 Wahlberechtigte.
Rund 50 % arbeiten in einem Gleitzeitmodell von 06:00 bis 19:00 Uhr und 50 % in einem Schichtmodell von 06:30 bis 23:00 Uhr.
Der Betriebsrat möchte nun die Anzahl auf 5 erhöhen.
Ich bin der Meinung, dass dies in Ordnung ist. Der BR muss aktuell davon ausgehen, dass im normalen Wahlverfahren gewählt wird und dass am Wahltag es möglich sein sollte, dass man "zwei Schichten" mit jeweils 2 Wahlvorstandsmitgliedern abdecken sollte.
Der "künftige" Wahlvorstandsvorsitzender meint, das geht nicht, da es unverhältnismäßig ist.
Der BR kann nicht bestimmen, in welchem Wahlverfahren (normal oder vereinfacht) gewählt wird, bestimmt der Wahlvorstand.
Der BR kann nicht bestimmen, dass am Wahltag die ganze Zeit "geöffnet wäre". Notfalls könnte der Wahlvorstand - Wahlhelfer hinzuziehen oder auch der BR könnte eine Erhöhung nachträglich beschließen. Und gibt an, dass die Wahl ggf. anfechtbar wäre: "Wird die Anzahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöht, obwohl keine Erforderlichkeit gegeben war, kann dies einen Grund für die Anfechtung der Betriebsratswahl darstellen (so z.B. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 11.09.2019 – 13 TaBV 85/18."
Ich möchte dem Wahlvorstand auch nichts vorschreiben, aber als BR sollen wir für eine ordentliche Durchführung sorgen.
Welchen Beurteilungsspielraum haben wir als BR?
Vielen Dank
Mike
welches sind die Kriterien, damit man die Anzahl von 3 auf 5 Wahlvorstandsmitglieder erhöhen kann?
Unser Betrieb hat aktuell über 101 Wahlberechtigte.
Rund 50 % arbeiten in einem Gleitzeitmodell von 06:00 bis 19:00 Uhr und 50 % in einem Schichtmodell von 06:30 bis 23:00 Uhr.
Der Betriebsrat möchte nun die Anzahl auf 5 erhöhen.
Ich bin der Meinung, dass dies in Ordnung ist. Der BR muss aktuell davon ausgehen, dass im normalen Wahlverfahren gewählt wird und dass am Wahltag es möglich sein sollte, dass man "zwei Schichten" mit jeweils 2 Wahlvorstandsmitgliedern abdecken sollte.
Der "künftige" Wahlvorstandsvorsitzender meint, das geht nicht, da es unverhältnismäßig ist.
Der BR kann nicht bestimmen, in welchem Wahlverfahren (normal oder vereinfacht) gewählt wird, bestimmt der Wahlvorstand.
Der BR kann nicht bestimmen, dass am Wahltag die ganze Zeit "geöffnet wäre". Notfalls könnte der Wahlvorstand - Wahlhelfer hinzuziehen oder auch der BR könnte eine Erhöhung nachträglich beschließen. Und gibt an, dass die Wahl ggf. anfechtbar wäre: "Wird die Anzahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöht, obwohl keine Erforderlichkeit gegeben war, kann dies einen Grund für die Anfechtung der Betriebsratswahl darstellen (so z.B. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 11.09.2019 – 13 TaBV 85/18."
Ich möchte dem Wahlvorstand auch nichts vorschreiben, aber als BR sollen wir für eine ordentliche Durchführung sorgen.
Welchen Beurteilungsspielraum haben wir als BR?
Vielen Dank
Mike