Unsere freigestellte stellv. BRV hat ihren Erziehungsurlaub bis Juni 2021 bekannt gegeben. Es wurde ersatzweise für diesen Zeitraum ein stellv. Vorsitzender gewählt und die Freistellung für ein anderes BRM beim Arbeitgeber beantragt und genehmigt. Das nachrückende Ersatzmitglied wurde informiert und wird zu den BR Sitzungen etc. eingeladen. Soweit alles gut.
Jetzt hat unsere stellv. BRV im Erziehungsurlaub die Rechtsauffassung, dass sie als Gast zu den BR Sitzungen erscheinen darf und ab Oktober 2020 mit 5 Stunden in der Woche BR Arbeit machen darf als "normales" BR Mitglied. Ihre Freistellung und das stellv. BRV Amt würden bis zur eigentlichen Wiederkehr im juni 2021 ruhen, sie würde diese bis dahin nicht in Anspruch nehmen. Somit wäre für sie alles i. O. Die Ersatzfreistellung bleibt und die Ersatstzellvertretung BRV auch.
Erste Frage: Darf sie als Gast an den BR Sitzungen teilnehmen oder muss das Ersatzmitglied dann die Sitzung verlassen?
Zweite Frage: Ruhen die Freistellung und ihr Amt als stellv. BRV wenn sie für 5 Stunden in der Woche BR Arbeit macht? Oder muss die für sie freigestellte Kollegin dann wieder ihre eigentliche vertraglich vereinbarte Arbeit aufnehmen? Und wäre der Ersatstellvertretende BRV dann keiner mehr und sind Beschlüsse, die er in Abwesenheit/bei Verhinderung des BRV unterschreibt, nicht rechtsgültig?
Dritte Frage: Was ist mit dem nachrückenden Ersatzmitglied? Muss dieses dann eine Sitzung für den Zeitraum der Anwesenheit verlassen wenn die o. e. Kollegin anwesend ist?
Ich bin einfach gestrickt und komme mit dieser Konstelation nicht so zu recht. Für mich wäre das so, als ob bei einem Fußballspiel ein Spieler von aussen sagt, ich bin dann mal in der 68 bis 75 Minute der 12te Mann auf dem Platz.
Oder ist das möglich???
Vielen Dank im Voraus an alle die mich dabei unterstützen, Klarheit herbei zu führen.
Jetzt hat unsere stellv. BRV im Erziehungsurlaub die Rechtsauffassung, dass sie als Gast zu den BR Sitzungen erscheinen darf und ab Oktober 2020 mit 5 Stunden in der Woche BR Arbeit machen darf als "normales" BR Mitglied. Ihre Freistellung und das stellv. BRV Amt würden bis zur eigentlichen Wiederkehr im juni 2021 ruhen, sie würde diese bis dahin nicht in Anspruch nehmen. Somit wäre für sie alles i. O. Die Ersatzfreistellung bleibt und die Ersatstzellvertretung BRV auch.
Erste Frage: Darf sie als Gast an den BR Sitzungen teilnehmen oder muss das Ersatzmitglied dann die Sitzung verlassen?
Zweite Frage: Ruhen die Freistellung und ihr Amt als stellv. BRV wenn sie für 5 Stunden in der Woche BR Arbeit macht? Oder muss die für sie freigestellte Kollegin dann wieder ihre eigentliche vertraglich vereinbarte Arbeit aufnehmen? Und wäre der Ersatstellvertretende BRV dann keiner mehr und sind Beschlüsse, die er in Abwesenheit/bei Verhinderung des BRV unterschreibt, nicht rechtsgültig?
Dritte Frage: Was ist mit dem nachrückenden Ersatzmitglied? Muss dieses dann eine Sitzung für den Zeitraum der Anwesenheit verlassen wenn die o. e. Kollegin anwesend ist?
Ich bin einfach gestrickt und komme mit dieser Konstelation nicht so zu recht. Für mich wäre das so, als ob bei einem Fußballspiel ein Spieler von aussen sagt, ich bin dann mal in der 68 bis 75 Minute der 12te Mann auf dem Platz.
Oder ist das möglich???
Vielen Dank im Voraus an alle die mich dabei unterstützen, Klarheit herbei zu führen.