Hallo!
Das kommt ganz darauf an, wovon der BRV denn konkret zurückgetreten ist!?
Hat er nur sein Amt als Vorsitzender niedergelegt oder ist davon "zurückgetreten", bleibt er weiterhin ein ganz normales BR-Mitglied.
Hat der BRV hingegen sein Betriebsratsmandat niedergelegt und nicht nur das Amt als Vorsitzender, ist er aus dem BR ausgeschieden.
Je nachdem, um welche Fallkonstellation es sich handelt, kann derjenige noch im BR tätig sein oder nicht.