Betriebsrat: Beginn und Ende der Amtszeit, Neuwahl

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Wenn ein Betriebsrat gewählt worden ist, dann bleibt dieser natürlich nicht für alle Ewigkeit im Amt. Ein Betriebsrat hat immer nur eine begrenzte Amtszeit und muss regelmäßig neu gewählt werden.

Wann genau die Amtszeit eines neu gewählten Betriebsrats beginnt und wann die Amtszeit endet, mit der Folge, dass der Betriebsrat neu gewählt werden muss, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Dauer der Amtszeit eines Betriebsrats

Alle demokratisch gewählten Institutionen haben nur eine begrenzte Amtszeit und werden in regelmäßigen Abständen neu gewählt. Das gilt natürlich auch für den Betriebsrat.

Die reguläre Amtszeit eines Betriebsrats beträgt 4 Jahre, das heißt ein Betriebsrat wird in der Regel alle 4 Jahre neu gewählt.

Die regelmäßigen Neuwahlen der Betriebsräte finden in ganz Deutschland mehr oder weniger zeitgleich statt und zwar alle 4 Jahre im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Mai, das letzte Mal fanden diese regelmäßigen Betriebsratswahlen im Jahr 2018 statt, das nächste Mal werden sie im Jahr 2022 stattfinden, dann im Jahr 2026 usw.

In bestimmten Situationen kann es sein, dass der Betriebsrat schon vor diesen regelmäßigen Wahlterminen neu gewählt werden muss. Dann kann es sein, dass die Amtszeit des Betriebsrats kürzer oder etwas länger ist als 4 Jahre.

Der Betriebsrat muss dann vorzeitig neu gewählt werden,

  • wenn sich die Mitarbeiterzahl stark verändert hat,
  • wenn der Betriebsrat nicht mehr die erforderliche Anzahl an Betriebsratsmitgliedern hat,
  • wenn der Betriebsrat zurückgetreten ist und
  • wenn durch eine Entscheidung des Arbeitsgerichts aufgelöst worden ist.

Beginn der Amtszeit eines Betriebsrats

Die erste wichtige Frage, die wir im Zusammenhang mit der Amtszeit eines Betriebsrats beantworten müssen, ist die Frage, wann genau die Amtszeit eines Betriebsrats beginnt.

Der genaue Beginn der Amtszeit eines Betriebsrats ist für viele weitere wichtige Fragestellungen von Bedeutung.

Von dem Beginn der Amtszeit eines Betriebsrats hängt es z.B. ab,

  • ab wann der Arbeitgeber den neu gewählten Betriebsrat beteiligen und dessen Mitbestimmungsrechte beachten muss.

Von dem Beginn der Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats hängt aber auch ab, wann genau die Amtszeit dieses Betriebsrats später enden wird. Denn die Amtszeit eines Betriebsrat endet normalerweise genau 4 Jahre nach ihrem Beginn.

Bei der Beantwortung der Frage, wann die Amtszeit eines Betriebsrats genau beginnt, muss man unterscheiden, zwischen

  • Betrieben, in denen es bereits einen Betriebsrat gibt, der neu gewählt wird, und
  • Betrieben, in denen es bei der Einleitung der Betriebsratswahl keinen Betriebsrat gibt, z.B. weil im Betrieb erstmals ein Betriebsrat gegründet wird.

Betriebe ohne Betriebsrat

Die Frage nach dem Beginn der Amtszeit eines Betriebsrats ist einfach zu beantworten, wenn es im Zeitpunkt der Einleitung der Betriebsratswahl keinen Betriebsrat im Betrieb gab.

Denn in Betrieben ohne Betriebsrat beginnt die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats immer mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt dadurch, dass der Wahlvorstand das Wahlergebnis veröffentlicht, z.B. durch einen Aushang oder durch eine E-Mail.

Betriebe mit Betriebsrat

In Betrieben, in denen es bereits einen Betriebsrat gibt, ist es etwas komplizierter.

Wenn der Betriebsrat aufgrund der regelmäßig stattfindenden Neuwahlen neu gewählt werden musste, beginnt die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats normalerweise noch nicht mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, sondern erst dann, wenn die Amtszeit des alten Betriebsrats abgelaufen ist und zwar genauer gesagt am Tag nach Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrats.

Anders ist es aber, wenn im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats die Amtszeit des alten Betriebsrats bereits abgelaufen ist. Dazu kann es z.B. dadurch kommen, dass die Neuwahl des Betriebsrats von dem alten Betriebsrat zu spät eingeleitet worden ist oder dass sich die Neuwahl oder die Bekanntgabe des Wahlergebnisses aus irgendwelchen Gründen verzögert hat.

In einer solchen Situation, in der die Amtszeit des alten Betriebsrats im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats bereits abgelaufen ist, beginnt die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats – genau wie in einem Betrieb ohne Betriebsrat – bereits am Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Beginn der Amtszeit bei vorzeitiger Neuwahl

Wie ich schon gesagt habe, gibt es Situationen, in denen der Betriebsrat schon vor dem nächsten regelmäßigen Wahltermin vorzeitig neu gewählt werden muss.

Wenn der Betriebsrat vorzeitig neu gewählt worden ist, dann beginnt die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats bereits am Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Automatischer Beginn der Amtszeit

Die Amtszeit eines neu gewählten Betriebsrats beginnt an dem maßgeblichen Stichtag ganz automatisch. Für den Beginn der Amtszeit ist keine besondere Handlung erforderlich, insbesondere beginnt die Amtszeit unabhängig davon, wann die erste Sitzung des neu gewählten Betriebsrats stattfindet.

Ende der Amtszeit

Nachdem wir jetzt wissen, wann genau die Amtszeit eines Betriebsrats beginnt, können wir uns mit der mindestens genauso wichtigen Frage befassen, wann die Amtszeit eines Betriebsrats endet.

Wann genau die Amtszeit eines Betriebsrats endet, ist in erster Linie für die Beantwortung der Fragen wichtig,

  • wie lange der alte Betriebsrat noch seine Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen darf und
  • wann genau die Amtszeit des hoffentlich rechtzeitig neu gewählten Betriebsrats beginnt.

Das Ende der Amtszeit des Betriebsrats hat aber natürlich auch für die Betriebsratsmitglieder eine erhebliche Bedeutung, weil die Betriebsratsmitglieder mit dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats ihr Betriebsratsamt verlieren.

Ende der Amtszeit im Normalfall

Im Normalfall endet die Amtszeit eines Betriebsrats 4 Jahre nachdem sie begonnen hat.

Wenn also die Amtszeit des Betriebsrats z.B. am 5. April 2018 begonnen hat, dann endet sie normalerweise 4 Jahre später am 4. April 2022 um 24 Uhr.

Ende der Amtszeit, wenn der Betriebsrat außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt wurde

Die Amtszeit eines Betriebsrats endet aber nur dann exakt 4 Jahre nach ihrem Beginn, wenn der Betriebsrat während des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt worden ist. Wenn ein Betriebsrat außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt worden ist, endet seine Amtszeit grundsätzlich im nächsten regelmäßigen Wahlzeitraum. Die Amtszeit dieses Betriebsrats ist dann also kürzer als 4 Jahre.

Wie schon gesagt finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen alle vier Jahre von März bis Mai statt. Der letzte regelmäßige Wahlzeitraum war vom 1. März bis zum 31. Mai 2018.

Wenn ein Betriebsrat nach dem 31. Mai 2018 gewählt worden ist, dann endet die Amtszeit dieses Betriebsrats, nachdem er bei den nächsten regelmäßigen Wahlen zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2022 neu gewählt worden ist, und zwar dann am Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats. Falls es – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu einer Neuwahl kommen sollte, würde die Amtszeit des Betriebsrats erst am 31. Mai 2022 enden.

Auf einen Ausnahmefall müssen wir jetzt noch kurz eingehen:

Die Amtszeit eines außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählten Betriebsrats endet dann nicht schon im nächsten regelmäßigen Wahlzeitraum, wenn der Betriebsrat am 1. März des nächsten regelmäßigen Wahljahres noch nicht 1 Jahr im Amt war. In diesem Fall endet die Amtszeit erst bei den übernächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen.

Ein Betriebsrat, der zwischen dem 1. März 2021 und dem 28. Februar 2022 gewählt worden ist, wird also nicht schon im Jahr 2022 neu gewählt, sondern erst im Jahr 2026.

Was muss der Betriebsrat tun, wenn seine Amtszeit abläuft?

Ein Betriebsrat, dessen Amtszeit endet, weil die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen anstehen, muss einen Wahlvorstand bestellen, der die Neuwahl des Betriebsrats durchführt.

Ganz wichtig: Der Betriebsrat muss den Wahlvorstand so frühzeitig bestellen, dass der Wahlvorstand genug Zeit hat, die Betriebsratswahl so zu planen und durchzuführen, dass das Wahlergebnis bekannt gegegeben werden kann, bevor die Amtszeit des alten Betriebsrats abläuft. Ansonsten kann es zu einer betriebsratslosen Zeit kommen.

Video: „Betriebsrat: Beginn und Ende der Amtszeit – Neuwahl“

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Autor: Dr. jur Henning Kluge

Dr. Henning Kluge ist Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

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